Das Gesellschaftsbild des Bundesgerichtshofs
Seit Gründung der Bundesrepublik ist die Abgrenzung vom Nationalsozialismus Teil ihres offiziellen Selbstverständnisses. Dessen ungeachtet blieb die juristische Aufarbeitung der Diktatur in den 1950er/1960er Jahren eine Folge von Unterlassungen und Friktionen. In Das Gesellschaftsbild des Bundesgerichtshofs wird die für diesen Prozess maßgebliche Rolle des obersten Straf- und Zivilgerichts eingehend analysiert. Entlang der Grundlinien der justiziellen Auseinandersetzung mit dem NS-Staat, aber ...