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Staudingers Kommentar Vorbem §§ 620-630. Dienstvertragsrecht 3
Der Staudinger - Ein Großkommentar zum BGB, der Innovation und Tradition perfekt in sich vereint! Tradition, die verpflichtet: Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen Entwicklung teil. Kompetent: Wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah übersichtlich informiert der Staudinger über die Änderungen und Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Einen Schritt voraus: Streitfragen oder noch ungeklärte Rechtsfragen werden im ...

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