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Die Zulässigkeit von Sonderformen des Arbeitskampfs
Das Arbeitskampfrecht ist richterrechtlich ausgestaltet. Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Normierung nicht geschaffen, obwohl dies seine Aufgabe war und ist. Stattdessen haben die Arbeitsgerichte die Aufgabe übernommen, die allgemeinen Rechtsgrundlagen fortzuentwickeln. Diese Untersuchung legt die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Arbeitskampfs in Bezug auf die exemplarisch ausgewählten Sonderformen des nichtgewerkschaftlichen ("wilden") Streiks, des politischen Arbeitskampfs und des Standortarbeitskampfs dar und behandelt die sich ...

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