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Die Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen
Im Alltag, so beispielsweise im Straßenverkehr, finden immer mehr Zeichen und Bilder anstelle schriftlicher Erklärungen Anwendung. Die Arbeit untersucht, inwiefern diese Zeichen strafrechtlichen Schutz über § 267 StGB genießen. Sie befaßt sich intensiv mit der Frage, welche Zeichengruppen die drei Urkundenmerkmale Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion erfüllen und damit als Beweiszeichen - im Gegensatz zu den Kennzeichen - Urkunden darstellen.

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