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Der Arbeitsweg
Bei Arbeitswegen handelt es sich um Wege zur oder von der Arbeits-, Betriebs- oder Ausbildungsstätte, die der Erwerbstätigkeit vorangehen oder nachfolgen. Der Arbeitsweg wird grundsätzlich nur dann unter Unfallversicherungsschutz gestellt wenn die direkte und zeitlich kürzeste Verbindung zwischen der Arbeits-, Betriebs- oder Ausbildungsstätte und dem ständigen Aufenthaltsort gewählt wird und ein Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit besteht. Die Judikatur versteht den ...