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Rechtskrafterstreckung präjudizieller Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Fragestellung, ob und inwieweit es zwischen den arbeitsgerichtlichen Verfahrensarten, dem Urteils- und dem Beschlußverfahren, zu einer prozessualen Bindungswirkung kommen kann. Mangels verfahrensgesetzlicher Regelungen oder einer gesetzlich angeordneten Rechtskrafterstreckung ist eine Harmonisierung der Entscheidungsfindung beider Verfahren nicht von vornherein gewährleistet. Die Klärung dieser Problematik macht eine Auseinandersetzung mit den allgemein anerkannten zivilprozessualen Grundsätzen sowie mit grundlegenden ...

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