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Untersuchungshaft im Spannungsverhältnis von Recht und Praxis
Apokryphe Haftgründe sind die wahren, geheimen Haftgründe, die tatsächlich für die Anordnung der Haft ausschlaggebend sind, dabei jedoch unbenannt bleiben und sich hinter den vorgeschobenen gesetzlichen Haftgründen verbergen. In der strafrechtlichen Diskussion ist regelmäßig zu hören, dass sich die zuständigen Ermittlungsrichter bei der Entscheidung, ob ein Beschuldigter in Untersuchungshaft zu nehmen ist, auch von sachfremden Motiven leiten lassen. Der vom ...

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