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Der Anspruch auf Elternteilzeit - de lege lata und de lege ferenda
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll nach dem Wunsch des Gesetzgebers durch die Möglichkeit der Elternteilzeit verbessert werden. Die Elternteilzeit ist in § 15 IV - VII BEEG geregelt. Diese Arbeit ist in drei Abschnitte untergliedert: Um Anregungen für eine Ausweitung des Anspruchs auf Elternteilzeit geben zu können, wird zunächst geklärt, wie die gegenwärtige Regelung ausgestaltet ist. In diesem ...

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