Die Gewinner und Verlierer der Erbschaftsteuerreform 2016
In den vergangenen Jahren wurde die Hälfte des erbschaftsteuerlich erfassten Vermögens steuerfrei übertragen. Ein Grund dafür waren die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG a. F. Das BVerfG hat daher die §§ 13a und 13b ErbStG a. F. wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 GG als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber dazu aufgefordert, die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln. ...