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Die ‚Erbpolizei‛ im Nationalsozialismus
Die Gesundheitsämter wachten im Nationalsozialismus über die "erbbiologische Gesundheit des Volksganzen". Ihr gesetzlicher Auftrag lautete: "Erb- und Rassenpflege". Hinter diesem Etikett verbarg sich ein gigantisches Zuchtprojekt zur "Aufartung" des deutschen Volkes. Menschen, die von den rassenhygienischen Normen der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft abwichen, wurden als "Erbkranke" oder "Minderwertige" von Amts wegen diskriminiert und verfolgt. Sie durften nicht heiraten, erhielten keine Familienbeihilfe, sie ...

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