Völkerrecht und Menschenrechte
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 im Rahmen des Europarates unterzeichnet. Die Konvention ist das erste Rechtsdokument, das den Schutz der Grundrechte und -freiheiten gewährleistet. Außerdem wird ein Kontrollmechanismus für den Schutz dieser Rechte festgelegt. Die Wirksamkeit der EMRK hängt davon ab, dass die Erfüllung ihrer Urteile rechtsverbindlich und obligatorisch ist und gleichzeitig die Vollstreckung von Urteilen durch den EGMR ...