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Die europäische Rechtshängigkeit nach der EuGVVO (Verordnung (EG) Nr. 44/2001) an der Schnittstelle zum nationalen Zivilprozessrecht
Art. 21 EuGVÜ hat erstmals eine europaweite Regelung über die Beachtung der internationalen Rechtshängigkeit vor einem anderen vertragsstaatlichen Gericht getroffen. Diese hat in der Praxis zu drei Fragenkomplexen mit einhergehenden Missbrauchsmöglichkeiten geführt: die Bestimmung des Zeitpunkts der Rechtshängigkeit, die Frage der Anspruchsidentität und die Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die europäische Rechtshängigkeitssperre. Mit der Überführung des EuGVÜ in die EuGVVO ...

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