Jugendstrafverfahren und Verteidigung im Spannungsfeld "I...
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 18 Punkte, Universität Rostock, Veranstaltung: Seminar zur WFG8 - Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Kriminologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Verteidigung in Jugendstrafsachen gelten nach § 2 JGG die allgemeinen Vorschriften, soweit im spezielleren Gesetz des JGG nichts anderes bestimmt ist. Im allgemeinen Strafverfahren besteht die Aufgabe des Verteidigers hauptsächlich ...