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Berichts- und Prüfungspflichten bei Abschluß und Änderung von Unternehmensverträgen
Die §§ 293 a ff. AktG fordern bei Abschluß und Änderung von Unternehmensverträgen neben einer schriftlichen Berichterstattung der Vorstände auch eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer. Welche Anforderungen dabei im einzelnen zu erfüllen sind wird durch die Untersuchung ebenso aufgezeigt wie die Rechtsfolgen mangelhafter Berichterstattung und Prüfung. Neben den Prüfungs- und Berichtspflichten bei mehrstufigen und internationalen Unternehmensverträgen wird auch auf die analoge ...

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