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Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungs- und des Unionsrechts
Im Berufungszulassungsverfahren der VwGO modifizieren Unions- und Verfassungsrecht die Anforderungen an das Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO. Kommt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens materiell ernsthaft in Betracht, so ist unmittelbar kraft Art. 267 AEUV die Berufung zuzulassen. Führt eine Nicht- oder Fehlanwendung des Unionsrechts zu Zweifeln an der Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung, haben die Oberverwaltungsgerichte als Ausfluss ...

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