Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein
Seit der im Jahr 2022 erschienenen Vorauflage der Kommentierung sind drei weitere, für die Praxis bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft getreten bzw. stehen kurz vor dem Inkrafttreten. Mit der zum 1.1.2023 erfolgten Änderung ist ein Härtefallfonds zur temporären Ausweitung der Sozialermäßigung in § 7 KiTaG und damit zur Reduzierung der Elternbeiträge eingerichtet und ein Energiekostenzuschlag auf die Sachkosten zur Entlastung von ...