Berechnung der Mindestkapitalanforderungen unter Solvency II
Die EU-Kommission arbeitet derzeit am Projekt Solvency II, durch das die Aufsicht von Versicherungsunternehmen weitläufig reformiert werden soll. Eine wichtige Neuerung betrifft die risikotheoretisch korrekte Bestimmung des Risikokapitals. Die Vorhaltung von Risikokapital soll den möglichen Verlust einer risikobehafteten Finanzposition (sowohl Kapitalanlagen als auch Schäden) ausgleichen. Bei der Berechnung des Risikokapitals spielt insbesondere die Wahl des richtigen Risikomaßes eine entscheidende Rolle. ...