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Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft
In den siebziger Jahren zeigte sich die weite Auslegung der Außenkompetenz durch den Europäischen Gerichtshof (die sog. «implied powers»-Doktrin zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge). Dies ist als die «AETR-Formel» oder die «Gutachten 1/76-Doktrin» bekannt geworden. Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags legt der Europäische Gerichtshof aber die «implied powers»-Doktrin eng aus. Daraus ergibt sich die Frage, wie die Gemeinschaft ihre Interessen ...

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