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Treuepflichten im rechtsgeschäftlichen Verkehr zwischen Ehegatten sowie Familienangehörigen
Ehegatten sowie die Mitglieder einer Familie stehen sich als gleichberechtigte Persönlichkeiten gegenüber und sind als solche befugt, sämtliche Rechtsgeschäfte untereinander einzugehen, die auch Dritte im Rechtsverkehr abschließen können. Hierbei dürfen die Familienangehörigen zwar eigene Interessen verfolgen. Allerdings unterliegen sie aufgrund ihrer Nähebeziehungen besonderen Treuepflichten, die sich als immanente Schranke der Privatautonomie darstellen und sich so auf den Handlungsspielraum der Vertragsparteien ...

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