1 Ergebnis.

Die Aufrechnungsbefugnis des Schuldners bei der Vorausabtretung einer künftigen Forderung
Der BGH behandelt den Schuldner einer vorauszedierten Forderung wie den Schuldner einer existenten Forderung. Er versagt ihm bei Kenntnis der Vorausabtretung die Aufrechnung mit einer nachträglich begründeten Gegenforderung. Der Verfasser legt die Bedeutung der Abgrenzung von Durchgangs- und Direkterwerb dar und systematisiert die einzelnen Tatbestände des Schuldnerschutzes in § 404 und § 406 BGB. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, ...

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