Gerichtliche Medizin
In einem Vorwort, das wohl bei jedem Buch als Nachwort geschrieben wird, pflegt man die Notwendigkeit des Werkes zu begründen. Das ausführliche handbuchähnliche Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, das von HoFMANN begründet, von HABERDA fortgeführt wurde und mitunter nicht ganz zu Unrecht als die "Bibel der Gerichtsmedizin" bezeichnet wird, hat seit 1927 Neuauflagen nicht mehr erlebt. In der ersten Zeit des ...