Zum rechtssystematischen Anfang in Ägypten
Nachdem sich bisher noch niemand in der ägyptologischen Literatur Gedanken darüber gemacht hat, daß Recht in einem Rechtssystem zu begrenzen ist, das einen Beginn und ein Ende aufweisen kann, ist es nötig, diesen Gedanken genauer das erste Mal zu vermitteln.Gewiß weiß heute jeder, daß etwa französisches oder englisches Recht zu anderen Ergebnissen kommen kann, als wenn man nur seine Haupttermini ...