![Die Garantiewerbehaftung nach § 443 Abs. 1 BGB als Institut des europäischen Marktordnungsrechts](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/298/29858403/CHSBZCOP0329858403.jpg)
Die Garantiewerbehaftung nach § 443 Abs. 1 BGB als Instit...
Nach § 443 Abs. 1 BGB binden Werbeangaben über Garantien den Werbenden ebenso wie der eigentliche Garantievertrag. Als marktordnungsrechtliche Norm im BGB steht § 443 Abs. 1 BGB exemplarisch für die Konvergenz der Schutzzwecke von Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht unter europäischem Einfluss. Die Garantiewerbehaftung bildet aus diesem Grund einen Kristallisationspunkt des europarechtlich veranlassten Wandels des nationalen Vertragsrechts. Aus europäischer Perspektive ist ...