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Rückwirkung im Gesellschaftsrecht
Die Verrechnung einer Forderung, die gutgeheissene Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses und die Genehmigung des durch einen vollmachtlosen Vertreter (falsus procurator) geschlossenen Rechtsgeschäftes haben auf den ersten Blick wenig gemeinsam. Das verbindende Element ist der Umstand, dass die Rechtsfolgen der entsprechenden Tatbestände zeitlich vor der vollständigen Verwirklichung der Tatbestands- oder Wirksamkeitsvoraussetzungen liegen. Es findet mit anderen Worten eine Rückwirkung von Rechtsfolgen statt. ...

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