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Liechtensteins Verfassung, 1992–2003
Die Verfassung Liechtensteins ist einmalig. Hans-Adam II., der Fürst von Liechtenstein, erhält durch sie so viele Rechte wie kaum ein anderer Monarch Europas. So kann er das Parlament auflösen, die Regierung entlassen, die Richter auswählen oder das Resultat einer Volksabstimmung kassieren. Die Staatsgewalt ist laut Verfassung von 1921 gleichzeitig «im Fürsten und im Volke verankert». Die Staatslehre spricht deshalb von ...

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