ANTI-GELDWÄSCHE-GESETZGEBUNG FÜR FACHLEUTE
Das Gesetzesdekret 231/2007 wurde in Umsetzung der Dritten Europäischen Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche in das italienische Rechtssystem eingeführt, um das Eindringen von kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in das Finanzsystem zu verhindern. Zweck der fraglichen Gesetzgebung ist es, jede Person abzufangen, die Erträge aus kriminellen Aktivitäten sammelt, um sie für legale Wirtschaftstätigkeiten wiederzuverwenden, wobei auf die ...