1 Ergebnis.

Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern bei einem Betriebsübergang unter europarechtlichen Gesichtspunkten
Jeder Arbeitnehmer muss sich bei einem Betriebs(teil)übergang entscheiden, ob er dem Übergang widersprechen soll oder nicht, ob er gar selbst kündigt, einen Aufhebungsvertrag oder einen Änderungsvertrag abschließt. Die Entscheidung des Arbeitnehmers will wohlüberlegt sein, da die Konsequenzen ganz erheblich sein können. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob die vorhandenen gesetzlichen Informationsvorschriften (z.B. § 613a Abs. 5, NachwG, BetrVG) ...

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