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Das Nonaffektationsprinzip
Das Budgetrecht ist das Königsrecht eines jeden Parlamentes. Das Nonaffektationsprinzip sichert dabei für das Parlament die Verfügbarkeit aller Einnahmen für alle Ausgaben ab. Dieser auch als Gesamtdeckungsgrundsatz bezeichnete Haushaltsgrundsatz ist einfachgesetzlich in § 7 HGrG geregelt. Seine verfassungsrechtliche Absicherung ist hingegen in Rechtsprechung und Literatur streitig. Der Autor untersucht einerseits die Abkehr von der Fondwirtschaft hin zu einem Globalhaushalt unter ...

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