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Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr
Inhaltsangabe:Problemstellung: Leitsätze des BGH-Urteils vom 29.01.2001 ¿ AZ II ZR 331/00: - Die (Außen- )GbR besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. - In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig. - Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GbR persönlich haftet, entspricht das Verhältnis zwischen der Verbindlichkeit der ...

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