Das Wettbewerbsrecht der Banken
Seit Anfang der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts war der Wettbewerb der Banken in Deutschland branchenspezifisch reguliert. Ein strenges Bankaufsichtsrecht setzte der geschäftlichen Betätigungsfreiheit von Banken durch Vorgaben zur Werbung, zu Zinsen und Konditionen enge Grenzen. Später gestattete das Kartellrecht den Banken großzügig, den Wettbewerb zwischen ihnen stärker zu beschränken, als dies anderen Unternehmen erlaubt war. Diese branchenspezifische Regulierung wurde ...