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Der verfahrensrechtliche ordre public bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in Deutschland
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Inland steht unter dem Vorbehalt des inländischen ordre public. Dieser hat die Funktion einer Notbremse und soll die Einordnung solcher ausländischer Schiedssprüche in die inländische Rechtsordnung verhindern, die gegen unverzichtbare Grundwerte der innerstaatlichen Rechtsordnung verstoßen. Mit dem ordre public-Vorbehalt im Stadium der Anerkennung und Vollstreckung setzt sich der Exequaturrichter über das von den ...

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