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Absprachen der Arbeitsvertragsparteien zur Vermeidung einer Sperrzeit gemäß § 144 SGB III
In der Arbeit befasst sich der Autor mit den sperrzeitrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen. Ausgangspunkt ist, dass gemäß § 144 I S. 1 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit ruht, wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. Hierbei kommt insbesondere der Sperrzeitregelung des ...

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