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KULTUR UND ERZIEHUNG IM BEREICH DER MENSCHENRECHTE UND DER I.I.R.H.D
In Artikel 13 der nationalen Verfassung wird das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung als ein Grundrecht anerkannt. Diskriminierung ist ein Verbrechen, das die Menschenrechte der Menschen ernsthaft beeinträchtigt und eng mit Ungleichheit und sozialer Ungerechtigkeit verbunden ist, so dass sie den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Quantität und Qualität verhindert, die zur Befriedigung ihrer spezifischen Bedürfnisse angesichts ihrer ...

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