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Zinsabzug und steuerliche Gewinnallokation
Die Einordnung von Zinsaufwand als Abzugsposten bei der Bemessungsgrundlage ist keine Besonderheit des deutschen Steuerrechts. Vor allem international tätige Unternehmen nutzen diesen Befund und gestalten ihre Finanzierungsbeziehungen so, dass die erwirtschafteten Gewinne - als Fremdkapitalvergütungen "getarnt" - möglichst dort anfallen, wo diese der niedrigsten Besteuerung unterliegen. Da mit dieser Praxis zugleich erhebliche Aufkommensverluste für Länder mit höheren Steuersätzen einhergehen, haben ...

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