Die Neubearbeitung der Einleitung zum Erbrecht berücksichtigt bereits die bevorstehende Reform des Erb- und Verjährungsrechts und würdigt u. a. die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Testierfreiheit ("Hohenzollern") und zum Pflichtteilsrecht und gibt Hinweise auf die europarechtliche Entwicklung im Erbrecht. Schwerpunkte der Kommentierung des § 1922 sind die Schnittstellen von Erbrecht und Gesellschaftsrecht und die Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Positionen. Ebenfalls schon berücksichtigt wurde ...