Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung im Strafvollzug
Die Arbeit von Strafgefangenen bildet einen elementaren Eckpfeiler des Strafvollzuges. Arbeit und damit einhergehend der Entlohnung Strafgefan-gener wird ein ganzer Kanon an wichtigen Funktionen im Bereich der Re-sozialisierung zugeschrieben. Diese Aufgabenzuweisungen sind nicht (nur) politischer Natur, sondern ergeben sich primär aus anderen, höher- und gleichrangigen Rechtsquellen. Beim Studium der Ausgestaltung des Bereichs der Arbeit von Strafgefan-genen und der Regelungen zur ...