Grundschuldbestellung und Übernahme der persönlichen Haftung
Der Autor untersucht eine gängige Klauselgestaltung in banküblichen Grundschuldbestellungsurkunden. Wer als Sicherheit für einen Kredit eine Grundschuld bestellt, muß regelmäßig auch die persönliche Haftung für einen Betrag in Höhe der Grundschuld übernehmen und sich der Zwangsvollstreckung sowohl in sein dingliches als auch in sein sonstiges Vermögen unterwerfen. Die Zulässigkeit eines solchen Sicherungspakets ist unter dem Blickwinkel des AGB-Gesetzes problematisch. So ...