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Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung
Georg Manten beschreibt und würdigt die Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments durch Friedrich Wilhelm II., Nachfolger Friedrichs des Großen auf dem preußischen Königsthron sowie an der Spitze der lutherischen Landeskirche, im Kontext der Entwicklung des Staatskirchenrechts und des evangelischen Kirchenrechts in Brandenburg-Preußen vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des Konstitutionalismus. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, weshalb der traditionell kritischen bis ablehnenden ...

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