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Die "sittliche Pflicht" im Sinne von § 814 Alternative 2 BGB - ein Tor zum rechtsfreien Raum?
Wer irrtümlich eine Leistung erbringt, dem ist gemäß § 814 Alt. 2 BGB die Rückforderung verwehrt, wenn die Leistung auch als «sittliche Pflicht» charakterisiert werden kann. Es ist Ziel dieser Abhandlung, diese recht unbekannte Vorschrift des Bereicherungsrechts zu beleuchten und zu hinterfragen. Die Bedeutung von § 814 Alt. 2 BGB hat kontinuierlich abgenommen. Die Arbeit zeigt, daß das Hauptziel für ...

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