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Vergütung der Arbeitnehmervertreter
Thema der vorliegenden Publikation sind die rechtlichen Probleme, zu denen die Vergütung von Arbeitnehmervertretern mit Doppelmandaten führen kann. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und darf als solches - im Gegensatz zum Aufsichtsratsamt - nicht vergütet werden. Arbeitnehmervertreter führen einen erheblichen Teil ihrer Aufsichtsratsvergütung an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Kompensiert wird dies oftmals dadurch, dass den Arbeitnehmervertretern in ihrer Rolle als Betriebsratsmitglieder ...

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