1 Ergebnis.

Der Parallelhandel mit Arzneimitteln im europäischen Binnenmarktrecht
«Parallelhandel» ist der Oberbegriff für Parallelimporte, Parallelvertrieb und Reimporte. Allen diesen parallelen Vertriebsformen ist gemeinsam, dass sie außerhalb des vom ursprünglichen Hersteller für seine Erzeugnisse in einem Mitgliedstaat aufgebauten Vertriebsnetzes stattfinden. Großhändler nutzen das infolge fehlender Harmonisierung in der EU bestehende Preisgefälle für Arzneimittel, indem sie diese ins Inland importieren und dort zu günstigeren Preisen anbieten als die Hersteller. Die ...

114,00 CHF