Das subjektiv-öffentliche Recht des Gemeindebürgers
Die Arbeit untersucht, ob und wie aus den kommunalverfassungsrechtlichen Normen über die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden ein subjektiv-öffentliches Recht des Gemeindebürgers herzuleiten ist. Hierdurch könnte er die Beachtung des Bürgerentscheids und seines Ergebnisses vonseiten des gewählten Vertretungsorgans einklagen - wohingegen er sonst auf die Kommunalaufsicht angewiesen wäre, deren Einschreiten der Einzelne jedoch nicht beanspruchen kann, da sie allein im objektiv-öffentlichen Interesse ...