1 Ergebnis.

Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB
Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen Störung straffällig geworden sind und infolge dieser Störung weiterhin gefährlich sind, können zur Besserung und Sicherung in den Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenwärtig etwa 9000 Patienten in Kliniken für forensische Psychiatrie und Psychotherapie auf Grundlage des § 63 StGB und in Entziehungsanstalten auf Grundlage ...

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