4 Ergebnisse.

Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat?
Die historisch-vergleichende Spurensuche dreht die zu Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewohnten Feststellungen um: Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? Ziel der Ausführungen ist der Nachweis, daß sich die Idee des gesetzlichen Richters in Europa zunächst ganz unabhängig vom modernen Rechtsstaatsbegriff entwickelt hat. Der Nachweis wird anhand eines historischen Vergleichs der Rechtsbindung der Gerichtsorganisation in England, Frankreich und Deutschland geführt.

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Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt
Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen. Durchsetzen konnte sich derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf das Militär hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung ...

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Die europäische Verfassungsdiskussion des 18. Jahrhunderts
Die Entstehung des modernen Verfassungsbegriffs ist mit den Revolutionen von 1776 und 1789 verbunden. Der Verfassungsdiskurs reflektiert nicht nur die revolutionäre Überwindung der altständischen Gesellschaft, sondern den allgemeinen Verrechtlichungsprozeß staatlicher Herrschaft im Zeichen der Aufklärung.In der Monarchiekonzentration der europäischen Verfassungswelt nach 1800 spiegelt sich der napoleonische Staatsautoritarismus. Ulrike Müßig veranschaulicht in ihrem Ausblick auf den europäischen Konstitutionalismus, daß das Erstarken ...

75,00 CHF