Die Verjährung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche...
Das neue Schuldrecht war unter anderem mit dem Bestreben angetreten, überkommene Kontroversen um die Verjährung von Mängelansprüchen und deren damit einhergehende Typisierung (Mangelschäden, nahe und entfernte Mangelfolgeschäden) gegenstandslos zu machen. Die Rechtslehre hat dem Gesetzgeber alsbald einen Strich durch die Rechnung gemacht: Die Auseinandersetzung dauert unvermindert an. Schuld daran sind nicht zuletzt gravierende rechtsdogmatische Defizite in der Gesetzesbegründung zur Schuldrechtsreform. ...