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Der Arbeitgeber als Finanzier des Betriebsrats - zum Kostenerstattungsanspruch nach § 40 BetrVG
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 14, 00 Punkte, Universität Trier, Veranstaltung: Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich "Arbeits- und Sozialrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Diese arbeitsrechtliche Studienarbeit thematisiert die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers gem. § 40 Betriebsverfassungsgesetz. § 40 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber die, durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden, notwendigen Kosten zu tragen sowie dem Betriebsrat ...

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