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Kritische Betrachtungen zum Wert des strafprozessualen Zwischenverfahrens
Dem strafprozessualen Zwischenverfahren wird eine wichtige Kontrollfunktion zugesprochen: Es soll sicherstellen, daß unnötige Hauptverhandlungen im Interesse des Angeschuldigten und zur Entlastung der Gerichte vermieden werden. Dieser theoretischen Schlüsselstellung beim Übergang des Vorverfahrens in das Hauptverfahren stehen statistische Erkenntnisse entgegen. In 99 % aller Zwischenverfahren wird die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Diese Zahl provoziert die Ausgangsfrage der vorliegenden Arbeit: Was ist ...

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