Kartellrecht
Zum WerkAuf europäischer Ebene ist die Rechtsvereinheitlichung stark vorangeschritten. Hierfür können als Beispiel die Verfahrensverordnung und die Fusionskontrollverordnung genannt werden. Die Verfahrensverordnung stellte das Kartellanmeldeverfahren auf neue Grundlagen. Das Anmeldeerfordernis entfiel, so dass das Risiko nachträglicher Verbote bei den Unternehmen verbleibt. Kernstück des Kommentars sind auf europäischer Ebene die einschlägigen Regelungen des EU-Vertrags sowie der Fusionskontrollverordnung und der verschiedenen Gruppenfreistellungsverordnungen.Auf ...