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Vereinbarungen über vorvertragliche Rechtspflichten
Die schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Rechtspflichten führt zu einer Haftung nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo. Die Frage ist, ob die vorvertragliche Rechtsbeziehung von den Parteien inhaltlich gestaltet und so die Haftung beeinflußt werden kann. Das AGB-Gesetz begrenzt in 11 Nr. 7 vertragliche Regelungsbefugnisse. Bei der Anwendung des Gesetzes werden jedoch erhebliche Orientierungsschwierigkeiten erkennbar, weil der Gegenstand der gesetzlichen Regelung ...

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