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Die Anwendung von Art. EGV in der mitgliedstaatlichen Rechtsprechung
Die Freiverkehrsgewährung des Art. 30 EGV wurde vom Europäischen Gerichtshof in vielen Entscheidungen konkretisiert und ausgebaut. Nicht immer sind die mitgliedstaatlichen Gerichte seinen Vorgaben, die Vorrang beanspruchen, gefolgt, oftmals waren auslegungsbedürftige Formulierungen des EuGH der Grund für unterschiedliche Folgeentscheidungen. Wenn auch ein bewußtes Abweichen der Gerichte selten ist, so hat erst die konsequente Handhabung der Vorlagepflicht gem. Art. 177 EGV, ...

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